WCAG 2.2 AA und EN 301 549: welcher Standard für einen Onlineshop gilt

Zwischen den WCAG und der EN 301 549 muss niemand wählen: Die europäische Norm übernimmt für Webseiten die Erfolgskriterien der WCAG. Ihre Version 3.2.1 stützt sich auf WCAG 2.1 Stufe AA, und ihre Fundstelle ist im Amtsblatt der EU zur Richtlinie (EU) 2016/2102 veröffentlicht; Version 4.1.1 ist an WCAG 2.2 ausgerichtet.

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WCAG oder EN 301 549: Welcher Standard gilt?

Die WCAG und die EN 301 549 sind keine zwei konkurrierenden Standards: Für Webseiten übernimmt die europäische Norm EN 301 549 die Erfolgskriterien der WCAG. Welches Gesetz für einen bestimmten Shop gilt und mit welcher Norm, ist eine rechtliche Bewertung, die dieser Ratgeber nicht vornimmt.

WCAG 2.1, WCAG 2.2 und zwei Versionen der EN 301 549, Stand 6. Oktober 2026
Dokument Herausgeber Datum Anforderungen an Webinhalte Status
WCAG 2.1 W3C W3C-Empfehlung vom 5. Juni 2018; neueste Ausgabe vom 6. Mai 2025 30 Erfolgskriterien auf Stufe A und 20 auf Stufe AA W3C-Empfehlung; die EN 301 549 V3.2.1 übernimmt sie auf Stufe AA
WCAG 2.2 W3C W3C-Empfehlung vom 5. Oktober 2023; neu veröffentlicht am 12. Dezember 2024 31 Erfolgskriterien auf Stufe A und 24 auf Stufe AA W3C-Empfehlung; die EN 301 549 V4.1.1 verweist auf ihre Ausgabe vom 12. Dezember 2024
EN 301 549 V3.2.1 ETSI März 2021 WCAG 2.1 Stufe AA, über die Abschnitte 9.1 bis 9.4 und die Konformitätsanforderungen von Abschnitt 9.6 Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht, zur Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
EN 301 549 V4.1.1 ETSI September 2026 Abschnitte 9, 10 und 11 (Web, Nicht-Web-Dokumente, Software) an WCAG 2.2 ausgerichtet Von ETSI veröffentlicht; Validiscan hat keine Fundstelle im Amtsblatt gefunden

Quellen: WCAG 2.1 und WCAG 2.2 (W3C) · EN 301 549 V3.2.1 und V4.1.1 (ETSI) · Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission

Details: was die Tabelle gegenüberstellt und was dieser Ratgeber nicht bewertet

Die WCAG und die EN 301 549 sind keine zwei konkurrierenden Standards. Die EN 301 549 ist die europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -⁠Dienstleistungen, und für Webseiten übernimmt sie die Erfolgskriterien der WCAG, der Web Content Accessibility Guidelines des W3C. In der Praxis kommt es deshalb auf zwei Fragen an: Welche WCAG-Version nennt eine Anforderung, und auf welche Version der EN 301 549 verweist das EU-Recht?

Die Tabelle stellt die vier Dokumente gegenüber, um die es in diesem Ratgeber geht. Die Abschnitte darunter erklären die Dokumente einzeln, mit Links zum W3C, zu ETSI und zu EUR-Lex. Welches Gesetz für einen bestimmten Shop gilt und mit welcher Norm, ist eine rechtliche Bewertung, die dieser Ratgeber nicht vornimmt.

Was sind die WCAG, und wer gibt sie heraus?

Die WCAG, die Web Content Accessibility Guidelines, sind der Standard für barrierefreie Webinhalte, den das W3C herausgibt, und WCAG 2.2 ist eine W3C-Empfehlung. „WCAG 2.2 AA“ ist die Kurzform für Konformität mit WCAG 2.2 auf Stufe AA. Im Kern heißt das: Eine Seite erfüllt jedes Erfolgskriterium der Stufen A und AA.

Quelle: WCAG 2.2, Aufbau in Ebenen (W3C)

Details: wer die WCAG entwickelt und wie sie in Ebenen aufgebaut sind

Die WCAG, die Web Content Accessibility Guidelines, sind der Standard für barrierefreie Webinhalte, den das World Wide Web Consortium (W3C) herausgibt. Entwickelt werden sie von der Accessibility Guidelines Working Group des W3C. WCAG 2.2, die Version, um die es in diesem Ratgeber geht, ist eine W3C-Empfehlung (W3C Recommendation).

WCAG 2.2 ist in Ebenen aufgebaut (WCAG 2.2, Aufbau in Ebenen): oben vier Prinzipien, darunter 13 Leitlinien und unter den Leitlinien prüfbare Erfolgskriterien. Jedes Erfolgskriterium hat eine von drei Stufen: A (die niedrigste), AA und AAA (die höchste). „WCAG 2.2 AA“ ist die Kurzform für Konformität mit WCAG 2.2 auf Stufe AA. Im Kern heißt das: Eine Seite erfüllt jedes Erfolgskriterium der Stufen A und AA. Welche Konformitätsanforderungen insgesamt gelten, steht im Abschnitt zu Stufe AA weiter unten.

Was hat sich von WCAG 2.1 zu WCAG 2.2 geändert?

WCAG 2.2 ergänzt die Erfolgskriterien von WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA um 6 neue und streicht 4.1.1 Parsing; alle anderen Erfolgskriterien dieser Stufen behalten ihre Nummer und ihre Stufe. WCAG 2.1 hat 50 Erfolgskriterien auf den Stufen A und AA, WCAG 2.2 hat 55.

Die sechs Erfolgskriterien der Stufen A und AA, die in WCAG 2.2 neu sind
Erfolgskriterium Stufe Was es verlangt, kurz gefasst
2.4.11 Focus Not Obscured (Minimum) AA Erhält eine Komponente den Tastaturfokus, wird sie nicht vollständig von Inhalten verdeckt, die von der Seite selbst stammen.
2.5.7 Dragging Movements AA Was sich durch Ziehen erledigen lässt, ist auch mit einem einzelnen Zeiger ohne Ziehen möglich, mit Ausnahmen, etwa wenn das Ziehen wesentlich ist.
2.5.8 Target Size (Minimum) AA Zielflächen für Zeigereingaben sind mindestens 24 × 24 CSS-Pixel groß, mit Ausnahmen, etwa für Zielflächen mit genügend Abstand, für Zielflächen mit einem gleichwertigen Bedienelement auf derselben Seite und für Zielflächen innerhalb eines Satzes.
3.2.6 Consistent Help A Hilfe, die auf mehreren Seiten wiederkehrt (Kontaktdaten einer Ansprechperson, ein Weg zur Kontaktaufnahme mit einem Menschen, ein Selbsthilfeangebot oder ein vollautomatischer Kontaktweg), erscheint im Verhältnis zu den übrigen Seiteninhalten in derselben Reihenfolge, sofern die Nutzerin oder der Nutzer die Reihenfolge nicht ändert.
3.3.7 Redundant Entry A Angaben, die Nutzerinnen und Nutzer im selben Prozess schon eingegeben oder erhalten haben, werden automatisch ausgefüllt oder zur Auswahl angeboten, mit Ausnahmen, etwa wenn die erneute Eingabe wesentlich oder aus Sicherheitsgründen nötig ist.
3.3.8 Accessible Authentication (Minimum) AA Kein Schritt einer Anmeldung verlangt einen kognitiven Funktionstest, etwa das Merken eines Passworts oder das Lösen eines Rätsels, es sei denn, es gibt eine Alternative oder einen unterstützenden Mechanismus, oder der Test besteht darin, Objekte zu erkennen oder Inhalte, die die Nutzerin oder der Nutzer selbst bereitgestellt hat.

Quellen: WCAG 2.2, Neuerungen · Veröffentlichungsverläufe von WCAG 2.1 und WCAG 2.2 (W3C)

Details: die Veröffentlichungsdaten, die Zahlen, die neuen Kriterien, die einen Shop betreffen, und 4.1.1 Parsing

WCAG 2.2 ergänzt die Erfolgskriterien von WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA um sechs neue und streicht eines: 4.1.1 Parsing. Alle anderen Erfolgskriterien dieser Stufen behalten ihre Nummer und ihre Stufe.

WCAG 2.1 wurde am 5. Juni 2018 zur W3C-Empfehlung. Aktualisierte Ausgaben hat das W3C am 21. September 2023, am 12. Dezember 2024 und am 6. Mai 2025 veröffentlicht (Veröffentlichungsverlauf von WCAG 2.1). WCAG 2.2 wurde am 5. Oktober 2023 zur W3C-Empfehlung. Am 12. Dezember 2024 veröffentlichte das W3C WCAG 2.2 erneut, mit redaktionellen Korrekturen und Änderungen an vier Begriffsdefinitionen; dabei kam kein Erfolgskriterium hinzu, und keines fiel weg (Veröffentlichungsverlauf von WCAG 2.2).

WCAG 2.1 hat 50 Erfolgskriterien auf den Stufen A und AA: 30 auf Stufe A und 20 auf Stufe AA. WCAG 2.2 hat 55 Erfolgskriterien auf den Stufen A und AA: 31 auf Stufe A und 24 auf Stufe AA. Wer von den 50 Kriterien in WCAG 2.1 das Kriterium 4.1.1 abzieht und die sechs neuen hinzunimmt, kommt auf die 55 von WCAG 2.2. Validiscan hat diese Zahlen in der jeweiligen Empfehlung nachgezählt.

Die sechs neuen Erfolgskriterien der Stufen A und AA stehen im Abschnitt von WCAG 2.2 über die Neuerungen. Auf Stufe AAA kommen mit WCAG 2.2 drei weitere hinzu.

Drei der sechs betreffen Teile eines Onlineshops unmittelbar. Redundant Entry gilt innerhalb eines Prozesses, und als Beispiel für einen Prozess nennen die WCAG selbst die Seiten eines Onlineshops bis zum Checkout (weiter unten). Accessible Authentication (Minimum) gilt für jeden Schritt einer Anmeldung, etwa der Anmeldung im Kundenkonto; als Beispiele für einen unterstützenden Mechanismus nennt das W3C die Unterstützung von Passwortmanagern sowie Kopieren und Einfügen. Target Size (Minimum) gilt für die Zielflächen, die Besucherinnen und Besucher mit einem Zeiger bedienen, etwa Schaltflächen und Links.

WCAG 2.2 kennzeichnet 4.1.1 Parsing als veraltet und entfernt. Dem Hinweis des W3C zufolge wurde das Kriterium wegen Problemen eingeführt, die assistive Technologien beim direkten Parsen von HTML hatten. Inzwischen müssten assistive Technologien HTML nicht mehr selbst parsen, und das Kriterium habe keinen Nutzen mehr (WCAG 2.2, 4.1.1 Parsing).

Wenn eine Seite WCAG 2.2 AA erfüllt, erfüllt sie dann auch WCAG 2.1 AA?

Ja, laut W3C: WCAG 2.2 hält fest, dass Inhalte, die WCAG 2.2 entsprechen, auch WCAG 2.0 und WCAG 2.1 entsprechen. Eine Anmerkung betrifft 4.1.1 Parsing: Wer aufgrund von Vorgaben WCAG 2.0 oder 2.1 erfüllen muss, muss 4.1.1 laut WCAG 2.2 unter Umständen weiterhin prüfen und in Berichten ausweisen.

Quellen: WCAG 2.2 und ihr Vergleich mit WCAG 2.1 · WCAG 2.1, 4.1.1 Parsing (W3C)

Details: was WCAG 2.2 über die früheren Versionen sagt, und die Anmerkung zu 4.1.1

Ja, laut W3C, mit einer Anmerkung zu 4.1.1 Parsing (siehe unten). WCAG 2.2 hält fest, dass Inhalte, die WCAG 2.2 entsprechen, auch WCAG 2.0 und WCAG 2.1 entsprechen.

WCAG 2.2 ersetzt die früheren Versionen nicht. Laut WCAG 2.2 werden WCAG 2.0 und WCAG 2.1 durch ihre Veröffentlichung weder für veraltet erklärt noch abgelöst; beide bleiben W3C-Empfehlungen. Die Accessibility Guidelines Working Group empfiehlt, WCAG 2.2 für Websites als neues Konformitätsziel zu übernehmen, auch wenn formale Verpflichtungen frühere Versionen nennen (WCAG 2.2, Neuerungen).

Die Anmerkung betrifft 4.1.1 Parsing. Wer aufgrund von Vorgaben WCAG 2.0 oder 2.1 erfüllen muss, muss 4.1.1 laut WCAG 2.2 unter Umständen weiterhin prüfen und in Berichten ausweisen (Vergleich mit WCAG 2.1). WCAG 2.1 selbst enthält in den Ausgaben seit dem 21. September 2023 einen Hinweis zu diesem Kriterium: Bei allen Inhalten, die HTML oder XML verwenden, soll es als stets erfüllt gelten (WCAG 2.1, 4.1.1 Parsing).

Was bedeutet Stufe AA für die Seiten und den Checkout eines Shops?

Konformität mit WCAG 2.2 auf Stufe AA verlangt alle fünf Konformitätsanforderungen; die erste ist, dass eine Seite jedes Erfolgskriterium der Stufen A und AA erfüllt oder es eine konforme Alternativversion gibt. Für einen Shop lohnt es sich, zwei zu kennen: vollständige Seiten, die Smartphone-Ansicht eingeschlossen, und vollständige Prozesse bis zum Checkout.

Die fünf Konformitätsanforderungen von WCAG 2.2
  1. Konformitätsstufe
  2. Vollständige Seiten
  3. Vollständige Prozesse
  4. Ausschließlich barrierefreiheitsunterstützte Arten der Technologienutzung
  5. Nichtbeeinträchtigung

Quelle: WCAG 2.2, Konformitätsanforderungen (W3C)

Details: die fünf Anforderungen, vollständige Seiten, vollständige Prozesse und Stufe AAA

Eine Webseite ist mit WCAG 2.2 auf Stufe AA konform, wenn sie jedes Erfolgskriterium der Stufen A und AA erfüllt oder wenn es eine konforme Alternativversion auf Stufe AA gibt. Das ist die erste von fünf Konformitätsanforderungen, und eine Seite muss alle fünf erfüllen: die Konformitätsstufe, vollständige Seiten, vollständige Prozesse, ausschließlich barrierefreiheitsunterstützte Arten der Technologienutzung und Nichtbeeinträchtigung (WCAG 2.2, Konformitätsanforderungen).

Für einen Shop lohnt es sich, zwei dieser Anforderungen zu kennen:

  • Vollständige Seiten. Konformität gibt es nur für vollständige Webseiten; sie lässt sich nicht erreichen, wenn ein Teil der Seite ausgenommen wird. Zu einer vollständigen Seite gehört jede Variante, die die Seite automatisch für verschiedene Bildschirmgrößen anzeigt. Die Smartphone-Ansicht einer responsiven Shopseite muss also ebenfalls konform sein oder eine konforme Alternativversion haben (WCAG 2.2, vollständige Seiten).
  • Vollständige Prozesse. Ist eine Seite ein Schritt in einem Prozess, müssen alle Seiten dieses Prozesses konform sein. Die WCAG nennen selbst einen Shop als Beispiel: Ein Onlineshop hat eine Reihe von Seiten, auf denen Produkte ausgewählt und gekauft werden. Damit auch nur eine Seite dieses Prozesses konform ist, müssen alle Seiten der Reihe konform sein, vom Anfang bis zum Ende (dem Checkout) (WCAG 2.2, vollständige Prozesse).

Stufe AAA ist die höchste Stufe. Die WCAG empfehlen nicht, sie als allgemeine Vorgabe für ganze Websites zu verlangen, weil sich bei manchen Inhalten nicht alle Erfolgskriterien der Stufe AAA erfüllen lassen (WCAG 2.2, Konformitätsstufe). Eine förmliche Konformitätsaussage ist nach den WCAG freiwillig (WCAG 2.2, Konformitätsaussagen).

Was ist die EN 301 549, und wie hängt sie mit den WCAG zusammen?

Die EN 301 549 ist eine harmonisierte europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -⁠Dienstleistungen; die Anforderungen für das Web stehen in ihrem Abschnitt 9. Version 3.2.1 formuliert jede Anforderung für Webseiten als Erfolgskriterium von WCAG 2.1, und die Europäische Kommission weist darauf hin, dass sie auch Anforderungen enthält, die nicht Teil von WCAG 2.1 sind.

Quellen: EN 301 549 V3.2.1 (ETSI) · Europäische Kommission, Normen für die Barrierefreiheit im Web

Details: wer Version 3.2.1 erarbeitet hat, wie sie sich zu WCAG 2.1 verhält und was sie ergänzt

Die EN 301 549 ist eine harmonisierte europäische Norm mit dem Titel „Accessibility requirements for ICT products and services“, also Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -⁠Dienstleistungen. Sie behandelt IKT allgemein, nicht nur Websites; die Anforderungen für das Web stehen in ihrem Abschnitt 9. Version 3.2.1 vom März 2021 haben das Technische Komitee Human Factors von ETSI und die gemeinsame Arbeitsgruppe eAccessibility von CEN, CENELEC und ETSI auf den Normungsauftrag M/554 der Europäischen Kommission hin erarbeitet (EN 301 549 V3.2.1).

Für Webseiten formuliert die EN 301 549 V3.2.1 jede Anforderung als Erfolgskriterium von WCAG 2.1 und fasst das Verhältnis in einem Satz zusammen: Konformität mit WCAG 2.1 Stufe AA sei gleichwertig mit der Erfüllung aller Abschnitte 9.1 bis 9.4 und der Konformitätsanforderungen von Abschnitt 9.6 der Norm. Die Kriterien der Stufe AAA von WCAG 2.1 stehen in Abschnitt 9.5, der informativ ist (EN 301 549 V3.2.1).

Die EN 301 549 geht über die WCAG hinaus. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass V3.2.1 Anforderungen enthält, die nicht Teil von WCAG 2.1 sind, und dass WCAG 2.1 in V3.2.1 auch für Dokumente gilt, die aus dem Web heruntergeladen werden (Europäische Kommission, Normen für die Barrierefreiheit im Web).

Was ändert sich mit der EN 301 549 V4.1.1?

Mit der EN 301 549 V4.1.1, die ETSI im September 2026 veröffentlicht hat, wechselt die Norm von WCAG 2.1 zu WCAG 2.2; laut ETSI hat sie einen neuen Anhang ZB zum European Accessibility Act. Die Veröffentlichung durch ETSI ist ein Schritt, eine Fundstelle im Amtsblatt ein weiterer.

Quellen: EN 301 549 V4.1.1 (ETSI) · Rolling Plan for ICT Standardisation 2026

Details: die WCAG-Verweisung von V4.1.1, der Normungsauftrag M/587 und die zwei Anhänge

Mit der EN 301 549 V4.1.1, die ETSI im September 2026 veröffentlicht hat, wechselt die Norm von WCAG 2.1 zu WCAG 2.2. Ihre normative Verweisung für die WCAG ist die W3C-Empfehlung vom 12. Dezember 2024, aufgeführt zusammen mit ISO/IEC 40500:2025. Nach Angaben von ETSI wurden die Anforderungen in den Abschnitten 9, 10 und 11 (Web, Nicht-Web-Dokumente und Software) sämtlich an die Empfehlung WCAG 2.2 angepasst (EN 301 549 V4.1.1).

Laut ETSI ist V4.1.1 auf den Normungsauftrag M/587 der Kommission hin entstanden und hat zwei Anhänge, die den Bezug zwischen der Norm und dem EU-Recht herstellen: Anhang ZA zur Richtlinie (EU) 2016/2102, eine Aktualisierung von Anhang A der vorigen Version, und einen neuen Anhang ZB zum European Accessibility Act, der Richtlinie (EU) 2019/882 (EN 301 549 V4.1.1). Der Auftrag M/587 betrifft die Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen nach dem European Accessibility Act (Rolling Plan for ICT Standardisation 2026).

Die Veröffentlichung durch ETSI ist ein Schritt. Eine Fundstelle im Amtsblatt ist ein weiterer; um ihn geht es im nächsten Abschnitt.

Welche Version der EN 301 549 nennt das EU-Recht?

Im Amtsblatt der EU ist die Fundstelle der EN 301 549 V3.2.1 veröffentlicht, und zwar zur Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Eine Fundstelle von V4.1.1 im Amtsblatt hat Validiscan bis zum 6. Oktober 2026 nicht gefunden, ebenso wenig eine Fundstelle einer harmonisierten Norm zum European Accessibility Act.

Im Amtsblatt veröffentlicht
Die Fundstelle der EN 301 549 V3.2.1, zur Richtlinie (EU) 2016/2102
Veröffentlicht durch
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission vom 11. August 2021, Amtsblatt L 289 vom 12. August 2021
EN 301 549 V4.1.1
Validiscan hat bis zum 6. Oktober 2026 keine Fundstelle im Amtsblatt gefunden
Zum European Accessibility Act
Validiscan hat bis zum 6. Oktober 2026 im Amtsblatt keine Fundstelle einer harmonisierten Norm gefunden
Normungsauftrag zum EAA
M/587, veröffentlicht am 14. September 2022

Quellen: Durchführungsbeschlüsse (EU) 2021/1339 und 2018/2048 der Kommission · Richtlinie (EU) 2019/882, Artikel 15 · Rolling Plan for ICT Standardisation 2026

Details: die Fundstelle von V3.2.1, die Konformitätsvermutung und die Regel des European Accessibility Act

Im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Fundstelle der EN 301 549 V3.2.1 veröffentlicht, und zwar zur Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Eine Fundstelle der EN 301 549 V4.1.1 im Amtsblatt hat Validiscan bis zum 6. Oktober 2026 nicht gefunden, ebenso wenig eine Fundstelle einer harmonisierten Norm zum European Accessibility Act.

Die Fundstelle von V3.2.1 steht im Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission vom 11. August 2021, veröffentlicht im Amtsblatt L 289 vom 12. August 2021, Seiten 53 bis 55. Er ändert den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen und sieht vor, dass die Fundstelle der früheren Version V2.1.2 vom August 2018 gestrichen wird.

Nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 begründet eine solche Fundstelle eine Konformitätsvermutung. Wie der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 darlegt, bestimmt Artikel 6 Absatz 1 dieser Richtlinie Folgendes: Bei Inhalten von Websites und mobilen Anwendungen, die einer harmonisierten Norm mit Fundstelle im Amtsblatt entsprechen, wird vermutet, dass sie die Barrierefreiheitsanforderungen aus Artikel 4 der Richtlinie erfüllen, soweit die Norm diese abdeckt.

Der European Accessibility Act (EAA) hat eine eigene Regel. Nach Artikel 15 der Richtlinie (EU) 2019/882 wird bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen mit im Amtsblatt veröffentlichter Fundstelle entsprechen, vermutet, dass sie die Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie erfüllen, soweit diese Normen oder Teile davon die Anforderungen abdecken. Ist keine solche Fundstelle veröffentlicht, kann die Kommission unter den Bedingungen, die der Artikel nennt, technische Spezifikationen im Wege eines Durchführungsrechtsakts erlassen. Der Normungsauftrag der Kommission zum EAA, M/587, wurde am 14. September 2022 veröffentlicht, und die Überarbeitung der EN 301 549 gehört zu den Arbeiten in seinem Rahmen (Rolling Plan for ICT Standardisation 2026).

Für die Richtlinie (EU) 2016/2102 beschreibt die Europäische Kommission die Reihenfolge so: Zuerst muss die Norm aktualisiert werden, danach muss ihre Fundstelle im Amtsblatt veröffentlicht werden (Europäische Kommission, Normen für die Barrierefreiheit im Web).

Was bedeuten die WCAG und die EN 301 549 für einen Onlineshop?

Bis zum 6. Oktober 2026 hat Validiscan im Amtsblatt keine Fundstelle einer harmonisierten Norm zum European Accessibility Act gefunden. Die im Amtsblatt genannte EN 301 549 V3.2.1 steht dort zur Richtlinie (EU) 2016/2102 und stützt sich auf WCAG 2.1 Stufe AA; V4.1.1 ist an WCAG 2.2 ausgerichtet. Welche Norm für einen bestimmten Shop gilt, ist eine Rechtsfrage.

Quelle: Richtlinie (EU) 2019/882

Details: die Feststellungen dieses Ratgebers im Zusammenhang und die Fragen, die er einer Anwältin oder einem Anwalt überlässt

Der European Accessibility Act erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und Verbraucher, und die Mitgliedstaaten wenden seine Vorschriften ab dem 28. Juni 2025 an. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 beschäftigte Personen und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro), sind von seinen Barrierefreiheitsanforderungen an Dienstleistungen ausgenommen. Der Ratgeber zum European Accessibility Act für Onlineshops erklärt seinen Anwendungsbereich, seine Begriffe und seine Anforderungen, und der Ratgeber zum BFSG für Onlineshops behandelt das deutsche Gesetz.

Zusammengefasst stellt dieser Ratgeber Folgendes fest:

  • Nach dem EAA begründet die Übereinstimmung mit einer harmonisierten Norm eine Konformitätsvermutung für die Barrierefreiheits­anforderungen, die die Norm abdeckt, sobald die Fundstelle der Norm im Amtsblatt veröffentlicht ist. Bis zum 6. Oktober 2026 hat Validiscan keine solche Fundstelle zum EAA gefunden.
  • Die im Amtsblatt genannte Version der EN 301 549, V3.2.1, steht dort zur Richtlinie (EU) 2016/2102 und stützt sich auf WCAG 2.1 Stufe AA.
  • Die neueste Version, Stand 6. Oktober 2026, ist die EN 301 549 V4.1.1; sie ist an WCAG 2.2 ausgerichtet.
  • Laut W3C sind Inhalte, die WCAG 2.2 entsprechen, auch mit WCAG 2.1 konform, und seine Arbeitsgruppe empfiehlt WCAG 2.2 als Konformitätsziel, auch wo formale Verpflichtungen frühere Versionen nennen.

Ob der EAA für einen bestimmten Shop gilt, ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen auf ihn zutrifft und welche Norm ein Gericht oder eine Behörde auf ihn anwenden würde, sind Rechtsfragen für eine Anwältin oder einen Anwalt oder für die zuständige nationale Behörde. Dieser Ratgeber beantwortet sie nicht.

Welche Rolle spielt Validiscan?

Validiscan arbeitet mit dem Ziel WCAG 2.2 Stufe AA und weist die Ergebnisse für WCAG 2.1 Stufe AA und WCAG 2.2 Stufe AA aus: Das Remediation Evidence Package gibt jedem Erfolgskriterium der Stufen A und AA ein Ergebnis aus ein und derselben Bewertung, in einer Tabelle je Version. Ob ein Shop ein Gesetz erfüllt, beurteilt Validiscan nicht.

Ziel
WCAG 2.2 Stufe AA
Ergebnisse für
WCAG 2.1 Stufe AA und WCAG 2.2 Stufe AA, je eine Tabelle
Lieferung als
Pull Request, unveröffentlichte Kopie eines Shopify-Themes oder Patch-Paket
Nicht beurteilt
Ob ein Shop ein Gesetz erfüllt
Details: wie das Paket jedes Kriterium ausweist, und die Kriterienmatrix

Validiscan arbeitet mit dem Ziel WCAG 2.2 Stufe AA und weist die Ergebnisse sowohl für WCAG 2.1 Stufe AA als auch für WCAG 2.2 Stufe AA aus. Die Scans prüfen die Seiten eines Shops mit automatisierten Regeln, die WCAG-Erfolgskriterien zugeordnet sind, und Validiscan liefert Korrekturen als Änderungen am eigenen Code des Shops: als Pull Request, als unveröffentlichte Kopie eines Shopify-Themes oder als Patch-Paket.

Das Remediation Evidence Package gibt jedem Erfolgskriterium der Stufen A und AA ein Ergebnis aus ein und derselben Bewertung und zeigt es in zwei Tabellen: einer für WCAG 2.1 Stufe AA, die Version, auf die sich die EN 301 549 V3.2.1 stützt, und einer für WCAG 2.2 Stufe AA, die Version, an der V4.1.1 ausgerichtet ist. Ein Kriterium, zu dem die manuelle Checkliste einen Punkt enthält und für das noch kein manuelles Ergebnis vorliegt, erscheint als „Nicht geprüft“, ebenso ein Kriterium, für das es keinerlei Prüfung gibt. Ein Kriterium, das von Regeln geprüft wird und zu dem die Checkliste keinen Punkt enthält, erscheint als „Unterstützt“, wenn die Regeln keinen Verstoß finden. In der Tabelle für WCAG 2.1 Stufe AA erscheint 4.1.1 Parsing ohne Test als „Unterstützt“, gemäß dem Hinweis in WCAG 2.1, dass es bei Inhalten mit HTML oder XML als stets erfüllt gelten soll. Im Paket lautet die Angabe zum Umfang: „Konformität mit den Erfolgskriterien von WCAG 2.1 Stufe AA und WCAG 2.2 Stufe AA, geprüft auf den aufgeführten Seiten zu den angegebenen Daten.“ Dort steht außerdem: „Dieses Paket belegt eine Prüfung und die durchgeführten Arbeiten zur Behebung. Es ist kein Zertifikat und trifft keine Aussage über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.“ Ob ein Shop ein Gesetz erfüllt, beurteilt Validiscan nicht.

Die Kriterienmatrix führt jedes Erfolgskriterium von WCAG 2.2 der Stufen A und AA auf, jeweils mit den Regeln, die es prüfen, sofern es solche gibt. Sie zeigt, was automatisierte Prüfungen abdecken und wofür es einen Menschen braucht. Warum manche Kriterien einen Menschen brauchen, erklärt der Ratgeber dazu, was automatisierte Tests zur Barrierefreiheit nachweisen können und was nicht.

Dieser Ratgeber dient der Information und ist keine Rechtsberatung.

Quellen

13 Quellen, jede mit dem Datum ihrer letzten Prüfung.

WCAG (W3C) 4
  1. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 · W3C ·  · geprüft am
  2. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 publication history · W3C · geprüft am
  3. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 · W3C ·  · geprüft am
  4. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 publication history · W3C · geprüft am
EN 301 549 (ETSI) 2
  1. EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), Accessibility requirements for ICT products and services · ETSI · geprüft am
  2. EN 301 549 V4.1.1 (2026-09) · ETSI · geprüft am
Europäische Kommission 4
  1. Web accessibility standards - latest changes · European Commission · geprüft am
  2. Web Accessibility Directive - Standards and harmonisation · European Commission · geprüft am
  3. Accessibility of ICT products and services (Rolling Plan for ICT Standardisation 2026) · European Commission · geprüft am
  4. Harmonised standards · European Commission · geprüft am
EU-Recht (EUR-Lex) 3

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  • Was automatisierte Tests zur Barrierefreiheit nachweisen können und was nicht

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    Automatisierte Tests zur Barrierefreiheit können zeigen, dass eine Seite bestimmte Erfolgskriterien der WCAG nicht erfüllt, aber nicht nachweisen, dass eine Seite konform ist: Ein bestandener Test heißt nur, dass eine Regel keinen Fehler gefunden hat.

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    Aktualisiert am

    Der European Accessibility Act, die Richtlinie (EU) 2019/882, erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden, und nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von seinen Barrierefreiheitsanforderungen aus.

  • Das BFSG für Onlineshops: wen es erfasst und was es verlangt

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    Das BFSG ist das deutsche Gesetz, das den European Accessibility Act (EAA) umsetzt; es ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die Verbraucherinnen und Verbrauchern über Websites und Apps angeboten werden.

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